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  • 06.03.2018 · Musterverträge und -schreiben · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 8/9

    § 14 Absatz 4 VOB/B: Selbsterstellung einer prüfbaren Schlussrechnung nach fruchtlosem Fristablauf

    Reicht der Auftragnehmer eine prüfbare Schlussrechnung über die von ihm erbrachten Leistungen nicht ein, kann der Auftraggeber ihm eine entsprechende Nachfrist setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf kann der Auftraggeber die Schlussrechnung selbst auf Kosten des Auftragnehmers erstellen lassen. Im Musterschreiben wird dem Auftragnehmer mitgeteilt, dass die Schlussrechnung nach erfolgloser Nachfristsetzung nun vom Auftraggeber selbst erstellt wird und die entsprechenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen sind (§14 Abs. 4 VOB/B).