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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · LPH 5/6/7

    Bitte um planungsrelevante Angaben ausführender Unternehmer

    Ein Planungsbüro darf sich nicht blind auf planungsrelevante Angaben eines ausführenden Unternehmens verlassen und diese – ungeprüft – in die Ausführungsplanung integrieren. Das hat das OLG Hamm entschieden. Aus dem Urteil sollten vor allem in den Planbereichen Objekt-, Tragwerks- und Fachplanung technische Ausrüstung Konsequenzen gezogen werden. Konkret lautet die Empfehlung: Ihr Auftraggeber ist Ihr erster Ansprechpartner, um eine einwandfreie Planungslösung gewährleisten zu können und Haftungsrisiken aus untauglichen Herstellerangaben zu vermeiden. Binden Sie ihn in die Informationsbeschaffungs- und Entscheidungsprozesse ein. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben.