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  • 30.11.2022 · Einzelklauseln · Ingenieurbauwerke/Verkehrsanlagen · LPH 1/2

    Klausel: Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers in der Lph 2

    Diese Vertragsregelung dient dazu, die Planungsvertiefung effektiv organisieren zu können. Sie sorgt dafür, dass Planungsgrundlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen und nicht erst sukzessive nachgereicht werden. Damit sollen Planungsänderungen vermieden werden. Darüber hinaus schafft die Klausel eine kalkulatorische Grundlage für zusätzliches Honorar, wenn sich die hier geregelten Planungsvorgaben und -grundlagen ändern. Die Klausel muss nicht zwingend bei Auftragserteilung vereinbart werden. Es sollte jedoch angestrebt werden, von Anbeginn der Zusammenarbeit die Effektivität diesbezüglich zu regeln. Honorarregelungen sind damit nicht verbunden.