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  • 15.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG

    Zusätzliche Leistungen bei der Tragwerksplanung

    Im Zuge der Planungsvertiefung zeigt sich bei vielen Objekten, dass der Tragwerksplanungsvertrag nicht alle Leistungen erfasst, die erforderlich sind, um ein mangelfreies Werk entstehen zu lassen. Häufig ist beispielsweise die ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks (als Besondere Leistung der Bauüberwachung notwendig. Für den Projekterfolg sinnvoller ist es, wenn der Tragwerksplaner diese Leistungen erbringt. Das Musterschreiben dient dazu, dem Auftraggeber das Problem zu erläutern und die Leistungen vorzuschlagen. Die Beratung dürfte, unberührt von etwaiger Rechtsprechung den Objektplaner und der Tragwerksplaner gleichermaßen obliegen, je nach Einzelfall. Das nachfolgende Musterschreiben ist aus der Perspektive des Tragwerksplaners aufgestellt.