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  • 11.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Technische Ausrüstung · Kosten/Mitwirkung AG

    Kaufmännisches Bestätigungsschreiben zur Bestätigung eines mündlichen Auftrags

    Das bloße Tätigwerden eines Planers reicht nicht, um vor Gericht den Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber belegen zu können. Ein konkludenter Vertragsabschluss kommt allenfalls in Einzelfällen in Betracht. Nämlich dann, wenn der Bauherr die Leistungen Ihres Büros entgegennimmt und Sie beweisen können, dass eine rechtsgeschäftliche Bindung als gewollt gilt, und der Bauherr Ihre Leistungen angenommen, gebilligt und verwertet hat. Nutzen Sie deshalb kaufmännische Bestätigungsschreiben, um mündlich getroffenen Leistungs- und Honorarvereinbarungen „vertragsfest“ zu machen. PBP liefert Ihnen ein Muster.