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  • 10.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG

    Informationsschreiben zu Gebäudeversicherungen

    Für Architekten und Ingenieure lauern Haftungsfallen an Stellen, an denen man gar keine vermutet. Das gilt zum Beispiel für die Wohngebäudeversicherung, die ja erst ansteht, wenn das Gebäude fertig gestellt ist. Das zeigt ein Fall vor dem OLG Saarbrücken, wo die Unterversicherung des Bauherrn bei einem Brandschaden letztlich auf den Planer durchgeschlagen ist. Das gilt insbesondere, wenn die die Bemessungsgrundlage für die Wohngebäudeversicherung zu niedrig angesetzt wurde. Dagegen können Sie sich schützen, indem Sie auch diesbezüglich mit einem Informationsschreiben beratend tätig werden.