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  • 16.11.2016 · Musterverträge und -schreiben · Projektsteuerung · Kosten/Mitwirkung AG

    Bauherrnberatung_Bauen mit öffentlichten Mitteln

    Wenn Planungsbüros Leistungen für öffentlich geförderte Maßnahmen erbringen, ist es nicht selten, dass der Planungsvertrag eine Klausel enthält, dass das Planungsbüro bei seinen Leistungen alle Auflagen aus dem Förderbescheid beachten muss. Wird davon abgewichen, drohen nicht nur dem öffentlichen oder privaten Auftraggeber gravierende Risiken (Rückzahlung der Fördermittel), sondern auch dem Planer (Schadenersatzforderung des Auftraggebers). Das lehrt die aktuelle Rechtsprechung. Ziehen Sie daraus die richtigen Schlüsse und beraten Sie Auftraggeber entsprechend. Nutzen Sie das PBP-Musterschreiben.