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  • 20.01.2022 · Sonderausgaben · Downloads · Wohnraummiete

    Immer Ärger mit der Einbauküche: Das müssen Sie bei der Beratung beachten

    Installiert der Mieter selbst und auf eigene Kosten eine Einbauküche in der Mietwohnung, muss er sie instand halten und auf eigene Kosten reparieren. Denn die Küche gehört nicht zur Mietsache und steht im Eigentum des Mieters. Aber der Vermieter kann eine Einbauküche auch mitvermieten. Sie gehört dann zur Wohnung. Klug ist das jedoch nicht, wie die folgende Sonderausgabe zeigt. Die vielfältigen Risiken, die der Vermieter damit eingeht, stehen zum erwarteten Nutzen in keinem Verhältnis.