20.10.2016 · Fachbeitrag aus MK · Mietvertrag
Weithin unbemerkt hat eine neue Vorschrift Einzug in das AGB-Recht gehalten. Ab dem 1.10.16 sind z. B. im Internet geschlossene Verträge auch online kündbar. Selbst wenn der Vertrag für die Kündigung ausdrücklich Schriftform vorsieht, ist diese AGB-Klausel nicht mehr zu beachten (§ 309 Nr. 13b BGB). Entgegen einer solchen formularmäßigen Vereinbarung ausreichend ist dann die so genannte „Textform“ (§ 126b BGB). Eine Kündigung per E-Mail oder per Fax reicht dann zum Beispiel aus.
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10.10.2016 · Fachbeitrag aus MK · Bürgschaft
Übt der Mieter eine vereinbarte Verlängerungsoption u. U. mehrfach aus, können sich hieraus für den Bürgen erhebliche Haftungsrisiken ergeben. Hat der Mieter die Bürgschaft für alle Forderungen aus dem Mietvertrag übernommen, soll die Haftung des Bürgen nach Auffassung des OLG Düsseldorf solche Mietverbindlichkeiten, die sich aus einer ausgeübten Verlängerungsoption ergeben, selbst dann nicht einschließen, wenn die Option bereits im Ausgangsmietvertrag vereinbart ist.
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06.10.2016 · Fachbeitrag aus MK · Betriebskostenvereinbarung
Nichts ist mehr wie es war. Das gilt insbesondere für die Anforderungen, die an die Transparenz einer formularmäßigen Betriebskostenvereinbarung zu stellen sind. Der BGH stellt in seiner aktuellen Entscheidung einen Gleichklang zwischen einer Betriebskostenvereinbarung mit Vorauszahlungsabrede und der Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale her.
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06.10.2016 · Fachbeitrag aus MK · Zahlungsverzug
Fortdauernd unpünktliche Mietzahlungen können den Vermieter zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 543 Abs. 1 BGB berechtigen. Der aktuelle Fall zeigt, dass die Kündigung auch dann begründet sein kann, wenn die Miete – wie hier – von der Sozialbehörde direkt an den Vermieter transferiert wird und den Mieter an der unpünktlichen Zahlung kein Verschulden trifft.
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20.09.2016 · Fachbeitrag aus MK · Ruhestörung
Die Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug des Mieters von erheblichen Bauimmissionen eines Nachbargrundstücks (Lärm, Staub und Erschütterungen nicht nur wochentags, sondern zeitweise auch am Wochenende) betroffen ist, ist für die Dauer der Baumaßnahmen gemindert.
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20.09.2016 · Fachbeitrag aus MK · WEG
Bei einer Mehrhausanlage kann die Gemeinschaftsordnung die Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen und Kostenverteilungsregelungen in allein sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten vorsehen. Derartige Untergemeinschaften sind jedoch rechtlich nicht selbstständig, sondern nur ein Teil der Gesamtgemeinschaft. Rechts- und parteifähig ist vielmehr nur die Gesamtgemeinschaft.
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20.09.2016 · Fachbeitrag aus MK · Streitwert
Nach § 41 Abs. 5 GKG ist der Berechnung des Gebührenstreitwerts bei Ansprüchen des Wohnraummieters auf Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen der Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung zugrunde zu legen. Gemäß § 23 Abs. 1 RVG richtet sich auch der Wert für die anwaltlichen Gebühren im gerichtlichen Verfahren nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Der BGH entscheidet, dass die Gebührenbeschränkung des § 41 Abs. 5 GKG nicht (analog) anzuwenden ist, ...
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20.09.2016 · Fachbeitrag aus MK · Mietmangel
Weist die Mietsache einen erheblichen Mangel auf und mindert der Mieter deswegen die Miete, kann er sich nur erfolgreich gegen eine Zahlungs- und/oder Räumungsklage verteidigen, wenn es ihm gelingt, den Mangel im Prozess schlüssig darzulegen. Der BGH hat hierzu klare Regeln aufgestellt. Wie die aktuelle Entscheidung zeigt, werden diese selbst von renommierten OLG-Senaten aus Sicht des XII. Senats nicht immer fehlerfrei eingehalten.
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20.09.2016 · Fachbeitrag aus MK · Fortbildung
Seit dem 1.1.15 dürfen Fachanwälte fünf Zeitstunden der FAO-Fortbildung im Wege des Selbststudiums absolvieren, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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