15.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · Müllschleuse
§ 556a Abs. 1 S. 2 BGB eröffnet dem Vermieter für die Betriebskostenumlage einen Entscheidungsspielraum. Kosten des Wasserverbrauchs können einheitlich nach dem erfassten Wasserverbrauch umgelegt werden, also auch insoweit, als Fixkosten wie Grundgeb ühren unabhängig vom tatsächlichen Wasserverbrauch anfallen. Der BGH klärt am Beispiel der Müllschleuse, dass auch andere verursachungsabhängige Betriebskosten nicht zu 100 Prozent nach erfasster Verursachung umgelegt werden müssen.
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15.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · Fitnessstudiovertrag
Wer seine sportlichen Aktivitäten nicht in die freie Natur verlegen will, kann seine Fitness in einem der vielen Fitnessstudios in Schwung bringen. Das sollte allerdings gut überlegt sein. Die Tücken für den Freizeitsportler liegen in der Vertragsgestaltung. Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten sind fester Bestandteil einschlägiger Vertragsmuster. Die aktuelle Entscheidung des BGH zeigt, dass ein berufsbedingter Umzug kein Grund ist, einen befristen Vertrag vorzeitig beenden zu dürfen.
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14.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · BGH
Der BGH hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine auf § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 3b BGB gestützte fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses gemäß § 314 Abs. 3 BGB unwirksam ist, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt (13.7.16, VIII ZR 296/15.
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04.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · Gewerberaummiete
Aufrechnungs- und Minderungsausschlussklauseln gehören zum juristischen Standard, wenn ein gewerblicher Mietvertrag erstellt wird. Sie sollen dem Vermieter langwierige Beweisaufnahmen über streitige oder vorgeschobene Mängel ersparen. Er kann so einen Räumungs- und/oder Zahlungsanspruch zügig durchsetzen. Die aktuelle Entscheidung des BGH zeigt aber, dass nicht jede formularmäßige Aufrechnungs- und Minderungsausschlussklausel einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält.
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04.07.2016 · Nachricht aus MK · Beleidigung des Mieters
Der Mieter verlangt von seinem früheren Vermieter Schmerzensgeld, weil dieser ihn per SMS als „Lusche allerersten Grades“, „arrogante rotzige große asoziale Fresse“, „Schweinebacke“, „feiges Schwein“, „feige Sau“, „feiger Pisser“, „asozialer Abschaum“ und „kleiner Bastard“ bezeichnet hat. Er scheitert mit seiner Klage vor den Instanzgerichten und dem BGH (24.5.15, VI ZR 496/15).
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04.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · WEG
Zeigt sich in einer Wohnungseigentumsanlage ein Gasleck, kann der Verwalter die zum Abdichten notwendigen Arbeiten in Auftrag geben. Er muss weder vorher eine Eigentümerversammlung einberufen noch Vergleichsangebote einholen. Grund: Die Reparatur eines Gaslecks in einem Wohnhaus ist regelmäßig eine eilbedürftige Maßnahme i. S. v. § 27 Abs. 1 Nr. 3 WEG. Dies hat das LG Frankfurt a. M. entschieden (26.4.16, 2-09 S 26/14, Abruf-Nr. 188014 ).
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04.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · Werbegemeinschaft
Nach BGH (MK 06, 189, Abruf-Nr. 062726 ) verstößt die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft beizutreten, gegen § 307 BGB. Anders entscheidet der BGH nunmehr, wenn die Werbegemeinschaft als eingetragener Verein organisiert ist.
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04.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · Mietminderung
Das Urteil des BGH vom 13.4.16 hat in der Presse ein großes Echo ausgelöst. Schlagzeilen wie „Mieterin muss für gestohlene Einbauküche zahlen“, suggerieren dem unkundigen und schnellen Leser, dass er die Miete auch ungekürzt weiterzahlen muss, wenn ihm Teile der Mietsache gestohlen werden. Tatsächlich hat der BGH entschieden, dass sich die Minderung danach richtet, was die Parteien für diesen Fall vereinbart haben.
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04.07.2016 · Fachbeitrag aus MK · Betriebskostenabrechnung
Nach § 556 Abs. 3 S. 5 BGB muss der Mieter dem Vermieter Einwendungen gegen die Abrechnung bis zum Ablauf des zwölften Monats, nachdem sie ihm zugegangen ist, mitteilen. Danach kann er nichts mehr einwenden, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Der BGH entscheidet erstmals, dass der Einwendungsausschluss auch solche Kosten erfasst, die nicht als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können.
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27.06.2016 · Fachbeitrag aus MK · Haftungsrecht
Übernimmt jemand unentgeltlich aus Gefälligkeit die Bewässerung des Gartens seines Nachbarn und kommt es dabei zu einem Wasserschaden, so kann er durch die eintrittspflichtige Gebäude- und Hausratversicherung des Nachbarn auch bei leichter Fahrlässigkeit in Regress genommen werden (OLG Hamm 17.11.15, 9 U 26/15, Abruf-Nr. 146228 ).
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