20.04.2017 · Fachbeitrag aus MK · Eigenbedarf
Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf ihrer Jahrestagung 2017 in ihrem Positionspapier unter dem Titel „Rechte der Mieterinnen und Mieter stärken“ beschlossen, „Wir wollen, dass Vermieter-/innen nicht mehr durch Gründung einer Personengesellschaft die Beschränkung der Kündigungsmöglichkeit auf Eigenbedarf umgehen können.“ Bis dieser „Wille“ Wirklichkeit wird, werden noch Jahre vergehen. Solange gelten für den Eigenbedarf des Gesellschafters einer Vermieter-Außen-GbR die vom BGH ...
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20.04.2017 · Fachbeitrag aus MK · Der praktische Fall
Brandschutzmängel können weitreichende Folgen haben. Der BGH hat sich damit jetzt detailliert auseinandergesetzt. Die Lektüre des Urteils ist ein Muss für jeden in Gewährleistungsprozessen mandatierten Anwalt.
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20.04.2017 · Fachbeitrag aus MK · Betriebskostenabrechnung
Das Berufungsgericht hat die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob die undifferenzierte Zusammenfassung der Kosten für Straßenreinigung und Grundsteuer in einer Position zur Folge hat, dass die Betriebskostenabrechnung insoweit aus formellen Gründen unwirksam ist. Der BGH verneint einen Zulassungsgrund und verweist zur Klärung der Frage auf seine bisherige Rechtsprechung.
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20.04.2017 · Fachbeitrag aus MK · Wesentlicher Bestandteil
Die Abgrenzung wesentlicher Bestandteile von Scheinbestandteilen spielt in Miet- und Pachtverhältnissen eine erhebliche Rolle. Nach § 93 BGB können wesentliche Bestandteile einer Sache nicht Gegenstand besonderer Rechte sein. Sie sind aus Gründen der Rechtssicherheit nicht verkehrsfähig. Anders liegt der Fall, wenn es sich um Scheinbestandteile i. S. d. § 95 BGB handelt. Die aktuelle Entscheidung des BGH zeigt, worauf es für die Beurteilung ankommt.
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07.04.2017 · Nachricht aus MK · WICHTIGER TERMIN
Vom 25.5. bis 26.5.17 findet in Essen der jährliche Anwaltstag statt. Veranstaltungsort ist das Congress Center Messe Essen West. Unser Stand trägt die Nr. 511 in Halle 3.
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03.04.2017 · Fachbeitrag aus MK · Betriebskostenabrechnung
Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 S. 2 BGB wird nur gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht. Geht sie verspätet zu, ist eine Nachforderung ausgeschlossen. Der für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat entscheidet erstmals, dass die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter auch dann ausgeschlossen ist, wenn sie darauf beruht, dass die WEG-Verwaltung erst nach Ablauf der Ausschlussfrist über die Kosten der ...
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21.03.2017 · Fachbeitrag aus MK · Mietrückstand
Klagt ein Vermieter den Saldo aus einem fortgeschriebenen „Mieterkonto“ ein, in welchem er Mietzinsforderungen, Nachzahlungsforderungen aus Heiz- und Betriebskostenabrechnungen bzw. Guthaben aus diesen, ebenso wie Mahnkosten, Rechtsanwaltskosten und Auszahlungen eingestellt hat, so ist seine Klage bereits unzulässig (LG Kempten 22.2.17, 53 S 1283/16, Abruf-Nr. 192670 ).
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21.03.2017 · Fachbeitrag aus MK · Kündigung
Die Abwälzung der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auf den Mieter erfasst nicht die Pflicht zur Beseitigung größerer Substanzschäden der Dekoration. Verweigert der Mieter die Kooperation bei der Beseitigung von Bagatellmängeln, rechtfertigt dies bei einem ansonsten langjährig beanstandungsfrei durchgeführten Mietverhältnis weder eine fristlose noch eine fristgerechte Kündigung. Der Pflichtverletzung des Mieters kommt dann nicht das für eine Kündigung erforderliche ...
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21.03.2017 · Fachbeitrag aus MK · WEG
Ist in einer Zweier-WEG ein Verwalter nicht bestellt und aufgrund der Stimmengleichheit in der Eigentümerversammlung ein entsprechender Beschluss über die Jahresabrechnung nicht möglich, kann der eine Eigentümer, der Betriebskosten verauslagt hat, diese auch ohne Beschluss aus GoA gem. §§ 683, 670 BGB von dem anderen Eigentümer erstattet verlangen. Die Zahlung der gemeinsamen Lasten entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und bei den Ausgaben für Steuern, Versicherung etc. handelt es ...
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21.03.2017 · Fachbeitrag aus MK · Fristlose Kündigung
Lässt ein Mieter eine Wohnung stark verschmutzen, stellt sie mit Gegenständen so voll, dass u. a. ein Raum gar nicht mehr betreten werden kann, ist das Badezimmer als solches nicht mehr benutzbar und werden darüber hinaus die Räume nur unzureichend beheizt, rechtfertigt dies – nach mehrfachen Abmahnungen – eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses (LG Nürnberg-Fürth 9.3.17, 7 S 7084/16, Abruf-Nr. 192672 ).
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