01.09.2016 · Fachbeitrag aus MBP · Gewinnermittlung
Die Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) gehört zu den Kerntätigkeiten in der Steuerkanzlei. Dabei gilt es nicht nur, das Zu- und Abflussprinzip zu beachten. Vor allem bei den Aufzeichnungspflichten und einem möglichen Wechsel von der Bilanzierung zur EÜR (und umgekehrt) bestehen in der Praxis oftmals Unsicherheiten. In zwei Beiträgen stellt MBP alle wesentlichen Aspekte vor, die bei der Erstellung einer EÜR zu beachten sind.
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