08.12.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Vereine
Die Einführung der Ehrenamtspauschale in Höhe von 500 EUR (§ 3 Nr. 26a EStG) hat viele Vereine veranlasst, pauschale Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder zu zahlen. Wird eine Vergütung aber ohne satzungsmäßige Grundlage gezahlt, verstößt dies gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und schließt die Gemeinnützigkeit aus. Die Satzung muss ausdrücklich die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an Vorstandsmitglieder vorsehen. Sollten Vergütungen bis zum 14.10.09 ...
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08.12.2009 · Fachbeitrag aus MBP · § 7g EStG
Die Neuregelung des § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag) gilt nach § 52 Abs. 23 EStG für nach dem 17.8.07 endende Wirtschaftsjahre. Da Steuerpflichtige mit Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit kein Wirtschaftsjahr kennen - Gewinnermittlungszeitraum ist hier das Kalenderjahr - war strittig, ob die spezielle Übergangsregelung in § 52 Abs. 23 EStG oder die Generalklausel des § 52 Abs. 1 EStG Anwendung findet (vgl. FG Hessen 4.5.09, 11 V 582/09; FG Münster 26.2.09, 13 V 215/09 E).
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08.12.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Abfindungen
Nach ständiger Rechtsprechung kommt die Tarifermäßigung nach § 34 EStG nur zum Zuge, wenn die Abfindung in einem Veranlagungszeitraum gezahlt wird und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen. Diese Rechtsprechung wurde aktuell etwas aufgeweicht (BFH 25.8.09, IX R 11/09, Abruf-Nr. 093493). Danach ist eine Abfindung auch dann begünstigt, wenn zu einer Hauptentschädigung (im Urteilsfall: 76.257 EUR) eine in einem anderen Veranlagungszeitraum ...
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09.11.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Zu den Voraussetzungen und Grenzen der Steuerfreiheit bei Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen (ig.L.) waren in jüngster Zeit zahlreiche Entscheidungen von FG, BFH, BGH und EuGH zu verzeichnen. Für das BMF (6.1.09, IV B 9 - S 7141/08/10001) ein Anlass, um zur Steuerfreiheit bei ig.L. in einem 21-seitigen Anwendungsschreiben Stellung zu beziehen. Kurze Zeit später dürften einige dieser Weisungen aber bereits wieder Makulatur sein, denn der BFH hat in drei aktuellen ...
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09.11.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Mehr als 200.000 Ehen werden pro Jahr geschieden, sodass die seit dem 1.9.09 geltenden Neuregelungen im Familienrecht von besonderer Bedeutung sind. Der Beitrag widmet sich sowohl den Änderungen beim Versorgungs- und Zugewinnausgleich als auch weiteren aktuellen Aspekten.
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09.11.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Aktuelles Steuerrecht
Über Verlusten hängt oftmals das Damoklesschwert der Liebhaberei. Denn fehlt die Einkünfteerzielungsabsicht, zeigt sich das FA als Spielverderber und erkennt die Verluste nicht an. Der folgende Beitrag thematisiert die Liebhaberei im Einkommensteuerrecht und zeigt, worauf im Kontext der jüngeren Rechtsprechung zu achten ist.
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09.11.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Ist die höchstrichterliche Rechtsprechung für den Steuerpflichtigen vorteilhaft, kontert der Gesetzgeber oftmals mit einer Gesetzesänderung. So auch im Bereich der Aus- und Fortbildungskosten. Denn seit dem VZ 2004 sind Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden, nur noch als Sonderausgaben abzugsfähig. Der praktische Fall befasst sich mit den Aufwendungen für ein Erststudium und zeigt, dass ...
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09.11.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Steuererhebung
Mit dem JStG 2009 wurde das sogenannte Faktorverfahren eingeführt. Es handelt sich hierbei um eine neue Alternative zur Berechnung des Steuereinbehalts durch den Arbeitgeber bei Doppelverdiener-Ehegatten. Wie das Verfahren funktioniert und worauf zu achten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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09.11.2009 · Fachbeitrag aus MBP · Elterngeld
Nach dem Gesetzeswortlaut des § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. j EStG ist das nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) gezahlte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen. Dies gilt auch, wenn nur der Sockelbetrag (300 EUR) nach § 2 Abs. 5 BEEG gezahlt wird (BFH 21.9.09, VI B 31/09, Abruf-Nr. 093455).
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