04.07.2024 · Nachricht aus MBP · Einkommensteuer
Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Der Nutzungsersatz ist weder ein Kapitalertrag i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG noch handelt es sich um sonstige Einkünfte i. S. des § 22 Nr. 3 EStG (BFH 7.11.23, VIII R 7/21, Abruf-Nr. 240444 ; BFH, PM Nr. 16/24 vom 21.3.24).
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04.07.2024 · Nachricht aus MBP · Kapitalgesellschaften
Eine durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Vermögensverschiebung von einer Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter setzt einen Zuwendungswillen voraus – und ein solcher kann aufgrund eines Irrtums des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) fehlen. Nach Ansicht des BFH (22.11.23, I R 9/20, Abruf-Nr. 240822 ; BFH, PM Nr. 20/24 vom 11.4.24) ist es insoweit maßgebend, ob der konkrete GGF einem Irrtum unterlegen ist, nicht hingegen, ob einem ordentlich und gewissenhaft handelnden ...
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04.07.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Modernisierung des Personengesellschaftsrechts
Mit dem Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz („MoPeG“, BGBl I 21, 3436) hat der Gesetzgeber das Recht der GbR mit Wirkung ab dem 1.1.24 am Leitbild einer auf gewisse Dauer angelegten, mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestatteten Personengesellschaft ausgerichtet. Mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.23 (BGBl I 23, Nr. 411) wurden die MoPeG-Anpassungen auf der verfahrensrechtlichen Ebene aufgrund der ab 1.1.24 geltenden Unterscheidung zwischen rechtsfähigen ...
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04.06.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Zur umsatzsteuerlichen Einordnung von Umsätzen aus Online-Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten gibt es ein neues Schreiben des BMF (29.4.24, III C 3 - S 7117-j/21/10002 :004, Abruf-Nr. 241705 ), das in allen offenen Fällen anzuwenden ist. Die dort enthaltene Übergangsregelung soll nur bis zum 30.6.24 gelten.
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04.06.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Jubiläumseditorial
1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im beschaulichen Nordkirchen geschieht Bahnbrechendes! Unter dem Titel „Steuer-Erfahrungsaustausch Kraftfahrzeuggewerbe“ erscheint der erste Informationsdienst des heutigen IWW Instituts, das damals Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen hieß.
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04.06.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Wachstumschancengesetz
Überschreiten gewerbliche Nicht-Kaufleute gewisse Buchführungsgrenzen, können sie ihren Gewinn nicht (mehr) durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, sondern müssen zur Bilanzierung übergehen. Die in § 141 AO geregelte Gewinn- und Umsatzgrenze wurde nun durch das Wachstumschancengesetz (BGBl I 24, Nr. 108) um jeweils rund 33 % erhöht. Nach einigen grundsätzlichen Ausführungen zum Wechsel der Gewinnermittlungsart wird gezeigt, wann die neuen Grenzwerte anzuwenden sind.
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04.06.2024 · Nachricht aus MBP · Einkommensteuer
Vom Krankengeld einbehaltene und abgeführte Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ohne hiervon geleistete Vorsorgeaufwendungen abzuziehen. Dies hat jüngst das FG Köln (25.5.23, 11 K 1306/20, Abruf-Nr. 236236 ) entschieden. Die Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.
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04.06.2024 · Nachricht aus MBP · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter www.iww.de/webinare .
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04.06.2024 · Nachricht aus MBP · Beihefter in dieser Ausgabe
Das Thema Nachhaltigkeit setzt viele Unternehmen unter Zugzwang. Denn die Anforderungen durch den Gesetzgeber, aber auch durch Banken steigen stetig. Gleichzeitig ist das interne Know-how beim Mandanten gering. Damit Sie optimal auf alle Mandantenfragen vorbereitet sind, hat das IWW-Institut den neuen Informationsdienst PN Praxis Nachhaltigkeit entwickelt.
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04.06.2024 · Fachbeitrag aus MBP · Gesetzgebung
Gerade erst wurde das Wachstumschancengesetz verkündet (BGBl I 24, Nr. 108), da wirft schon das Jahressteuergesetz 2024 seine Schatten voraus. Der 243 Seiten starke Referentenentwurf des BMF (Stand: 8.5.24) stellt ein sehr frühes Stadium im Gesetzgebungsverfahren dar, sodass noch einige Anpassungen erfolgen werden. Daher erfolgt an dieser Stelle nur ein kurzer Überblick über einige geplante Änderungen.
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