05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Die (richtige) Zuordnung einer Leistung zum Unternehmen hat Bedeutung für den Vorsteuerabzug und ist somit äußerst praxisrelevant. Unter Berücksichtigung der BFH-Rechtsprechung hat die Finanzverwaltung (BMF 2.1.14, IV D 2 - S 7300/12/10002: 001, Abruf-Nr. 140390 ) nun ein 62 Seiten starkes Schreiben veröffentlicht, in dem die Zuordnung insbesondere bei teilunternehmerisch genutzten Gebäuden thematisiert wird. Wichtige Aspekte werden nachfolgend vorgestellt.
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05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt. Dabei ist oft strittig, wie der Begriff „Wohnen am Ort der ersten Tätigkeitsstätte” auszulegen ist. Die aktuelle Rechtslage verdeutlicht der folgende Beitrag.
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05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Anhängige Verfahren
Mit der Abgeltungsteuer sollte alles viel einfacher werden. Einfacher ist die Steuererhebung geworden, aber wurde sie auch gerechter? Angesichts der Vielzahl an anhängigen Verfahren vor dem BFH muss dies bezweifelt werden. Grund genug, einige praxisrelevante Verfahren näher zu betrachten.
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05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Uneinbringlichkeit nach § 17 UStG
Liegt nach § 17 UStG Uneinbringlichkeit vor, müssen sowohl die Umsatzsteuer als auch die Vorsteuer korrigiert werden. Dabei ging die Finanzverwaltung bislang regelmäßig davon aus, dass Uneinbringlichkeit erst durch ein Ereignis nach dem Zeitpunkt der Leistungserbringung eintreten kann. Unter Fortentwicklung seiner Rechtsprechung ist dem der BFH nun auch für den Vorsteuerabzug entgegengetreten, wenn der Unternehmer die Zahlung von Anfang an verweigert (BFH 9.4.14, XI B 10/14, Abruf-Nr.
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05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Drittaufwand
Ein Unternehmer kann für einen Gebäudeteil Abschreibungen und Schuldzinsen auch dann als Betriebsausgaben geltend machen, wenn dieser Gebäudeteil seiner Ehefrau gehört. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer die Räumlichkeiten für Zwecke der Einkunftserzielung nutzt und wirtschaftlich auch die Aufwendungen für den Gebäudeteil getragen hat (FG Düsseldorf 12.2.14, 7 K 407/13 E, Abruf-Nr. 141188 ).
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05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG
Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, sind die von ihr gezahlten Schuldzinsen für ein Darlehen des Gesellschafters an die Gesellschaft im Rahmen der Hinzurechnung allerdings nicht zu berücksichtigen. Dies hat der BFH (12.2.14, IV R 22/10, Abruf-Nr. 141860 ) klargestellt.
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05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Einkommensteuer
Scheidet für den erwerbstätigen Steuerpflichtigen eine Familienheimfahrt aus beruflichen Gründen aus und fahren stattdessen die Angehörigen (umgekehrte Familienheimfahrten), sind die Fahrtkosten beim Steuerpflichtigen als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG abziehbar. Diese Auffassung vertritt zumindest das FG Münster (28.8.13, 12 K 339/10 E, Abruf-Nr. 141695 ).
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05.08.2014 · Fachbeitrag aus MBP · Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für eine heileurythmische Behandlung (anthroposophische Bewegungstherapie) können als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG zu berücksichtigen sein. Ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung sind nicht erforderlich (BFH 26.2.14, VI R 27/13, Abruf-Nr. 141861 ).
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18.07.2014 · Nachricht aus MBP · Rechtsbehelfsfrist
Das FG Niedersachsen (13.3.14, 4 K 32/12) hat zu Lasten eines Steuerpflichtigen klargestellt: Wird der Einspruch gegen einen Schätzungsbescheid durch Abgabe einer komprimierten Steuererklärung eingereicht, ist für seine Rechtzeitigkeit der Zugang des unterschriebenen Formulars beim FA maßgeblich.
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16.07.2014 · Nachricht aus MBP · Gesetzgebung
Kauft ein Kunde in Deutschland bei einem Händler im europäischen Ausland z.B. ein e-Book, fällt künftig die Umsatzsteuer in Deutschland an und nicht mehr im Heimatstaat des Anbieters. Der Bundesrat hat dieser ab 1.1.15 geltenden Neuregelung am 11.7.14 zugestimmt und damit eine europäische Vorgabe umgesetzt. Für die betroffenen Unternehmen wird zeitgleich eine Vereinfachung im Verfahren durch den so genannten Mini-One-Stop-Shop eingeführt.
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