18.08.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Bilanzierung
Für die Kosten der zehnjährigen Aufbewahrung von Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum darf keine gewinnmindernde Rückstellung gebildet werden (FG Thüringen 1.12.16, 1 K 533/15, Abruf-Nr. 194776 ).
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18.08.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Betriebsausgaben
Das Auto ist des Deutschen liebstes Kind. Und auch bei der Einkommensteuer gehört der Betriebs-Pkw zu den Dauerbrennern bei der Frage, wie der Kostenabzug optimiert werden kann. Der Beitrag zeigt, dass es durch die neue Definition der ersten Betriebsstätte und die BFH-Rechtsprechung Gestaltungsmöglichkeiten gibt.
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04.08.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Wurde das Unternehmen im Vorjahr (z. B. in 2009) gegründet und fielen Umsätze erst im darauffolgenden Jahr (2010) an, gilt die 17.500 EUR-Grenze des § 19 UStG für das Vorjahr (2009) und die 50.000 EUR-Grenze für das darauffolgende Jahr 2010. Das FG Thüringen (11.1.17, 3 K 758/15, Abruf-Nr. 194869 194869 ) ging im Streitfall davon aus, dass der Kläger wegen seiner Vorbereitungshandlungen bereits in 2009 Unternehmer war und somit 2009 als Erstjahr i. S. von § 19 UStG anzusehen ist.
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04.08.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Bilanzierung
Ein Handwerksbetrieb kann keine Rückstellung für künftig zu erwartende Zusatzbeiträge zur Handwerkskammer bilden. Dies gilt auch dann, wenn diese in der Vergangenheit jeweils nach dem Gewerbeertrag bereits abgelaufener Wirtschaftsjahre berechnet wurden und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Zusatzbeiträge auch künftig in der geltend gemachten Höhe entstehen (BFH 5.4.17, X R 30/15, Abruf-Nr. 194616 194616 ).
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04.08.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Kapitalgesellschaften
Werden innerhalb von fünf Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % des gezeichneten Kapitals an einer Kapitalgesellschaft übertragen (schädlicher Beteiligungserwerb), gehen die bis dahin nicht genutzten Verluste nach § 8c S. 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 S. 1 KStG) anteilig unter – und das, obwohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft durch die bloße Anteilsübertragung nicht verändert wird. Diese Regelung hält das BVerfG (29.3.17, 2 BvL 6/11, Abruf-Nr. ...
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21.07.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Vermietung und Verpachtung
Wer einem betrügerischen Grundstücksmakler Bargeld in der Annahme übergibt, der Makler werde damit den Kaufpreis für ein bebautes Grundstück bezahlen, kann den Verlust als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung abziehen. Dies setzt jedoch voraus, dass er bei Hingabe des Geldes zum Erwerb und zur Vermietung des Grundstücks entschlossen war (BFH 9.5.17, IX R 24/16, Abruf-Nr. 194764 ).
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21.07.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Verfahrensrecht
Wird ein Konto durch eine versehentliche Falschzuordnung offensichtlich nicht als Aufwandskonto, sondern als sonstiges Konto geführt, ist eine Änderung nach § 129 AO möglich (FG Köln 30.3.17, 15 K 3280/15, Abruf-Nr. 194870 194870 ).
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14.07.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
Eigenbetrieblich genutzte Grundstücke gehören zum Betriebsvermögen, privat genutzte Grundstücke zum Privatvermögen. In beiden Fällen kann der Steuerpflichtige die Zuordnung nicht beeinflussen; es sei denn, er ändert die Nutzung des Grundstücks. Anders ist dies bei vermieteten Grundstücken. Diese stellen zwar zunächst Privatvermögen dar, allerdings kann der gewerblich Tätige unter bestimmten Voraussetzungen durch ausdrückliche Zuordnung gewillkürtes Betriebsvermögen begründen. Ob ...
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12.07.2017 · Nachricht aus MBP · Löhne und Gehälter
Viele Schüler und Studierende nutzen die Ferien oder die vorlesungsfreie Zeit, um ihr Taschengeld oder studentisches Budget mittels eines Ferienjobs zu verbessern. Zuweilen treten Unsicherheiten auf, wie diese zusätzliche Einnahmequelle richtig zu versteuern ist und was es sozialversicherungsrechtlich zu beachten gilt. Hilfestellung liefert eine vom FinMin Hessen herausgegebene Broschüre.
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12.07.2017 · Fachbeitrag aus MBP · Broschüren
Wer vor dem Erreichen der Altersgrenze in Rente geht, darf seit dem 1.7.17 bis zu 6.300 EUR jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Bisher lag die Hinzuverdienstgrenze bei 450 EUR monatlich. Ein Verdienst, der über 6.300 EUR hinausgeht, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet. Diese Änderungen basieren auf dem sogenannten Flexirentengesetz vom 8.12.16 (BGBl I 16, 2838).
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