29.08.2018 ·
Quartalsbeihefter aus MBP · Downloads · Alle Steuerzahler
Bei nahen Angehörigen wird bei der vorweggenommenen Erbfolge oft ein Nießbrauch an einem Gebäude bestellt. Dabei stehen häufig allein die erbrechtlichen Überlegungen im Vordergrund, ohne die möglichen, ggf. nachteiligen Steuerfolgen zu bedenken. Nachfolgend werden typische Bereiche gezeigt, die immer wieder zu unliebsamen Überraschungen führen.
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Betriebliche Schuldzinsen
Durch § 4 Abs. 4a EStG wird der Abzug von betrieblichen Schuldzinsen bei Überentnahmen beschränkt. Da es an der höchstrichterlichen „Rechtsprechungsfront“ zuletzt eher ruhig war, konnte man meinen, die strittigen Punkte zum Berechnungsmodus seien inzwischen geklärt. Doch weit gefehlt: So hat der BFH (14.3.18, X R 17/16, Abruf-Nr. 202418 ) aktuell entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung entschieden, dass die Bemessungsgrundlage auf den periodenübergreifenden Entnahmeüberschuss ...
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Leserservice
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart kommt in der StB-Kanzlei immer wieder vor, ist aber keine Routinearbeit. Bei jeder Position ist zu entscheiden, ob keine Korrektur, eine gewinnmindernde oder eine gewinnerhöhende Korrektur erfolgen muss. Damit Sie diese Aufgabe effizient bewältigen, haben wir in einer Sonderausgabe Beiträge aus unserer Berichterstattung zusammengetragen und aktualisiert. Die Sonderausgabe „Von der EÜR zur Bilanzierung … und zurück“ können Sie unter mbp.iww.de ...
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Gesetzgebung
Nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG fällt der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft anteilig weg, wenn innerhalb von 5 Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden. Da diese Regelung vom BVerfG (29.3.17, 2 BvL 6/11) als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist der Gesetzgeber zu einer Neuregelung gezwungen, die durch das „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ erfolgen soll.
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Bis dato wurde eine Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Einlage in das Unternehmensvermögen abgelehnt. Der EuGH (25.7.18, C-140/17, Abruf-Nr. 203077 ) hat nun aber unter bestimmten Voraussetzungen ein solches nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht zugestanden.
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · BFH-Rechtsprechung
Das Wahlrecht zur Art der Gewinnermittlung wird erst mit der Erstellung eines Abschlusses ausgeübt. Was bei Ausübung des Wahlrechts (zeitlich) zu beachten ist, wird nachfolgend näher betrachtet.
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Praxisleitfaden
Bei einem Wechsel von der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich zur EÜR gilt es, die einzelnen Bilanzpositionen überzuleiten. Nachfolgend wird gezeigt, welche Anpassungen vorzunehmen und wie diese umzusetzen sind. Um die Systematik besser veranschaulichen zu können, werden die Korrekturen zunächst ohne Umsatzsteuer dargestellt. Im Anschluss werden die Besonderheiten der Umsatzsteuer thematisiert.
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Musterfall
Der Wechsel von der EÜR zur Bilanzierung kann verschiedene Gründe haben. Einerseits führt die Überschreitung bestimmter Grenzwerte zur Buchführungspflicht, andererseits können auch praktische Erwägungen einen Übergang begründen. Der Beitrag zeigt anhand eines Musterfalls, welche Gewinnkorrekturen vorzunehmen sind.
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Wechsel der Gewinnermittlungsart
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart muss z. B. bei überschrittenen Grenzwerten erfolgen. Aber auch praktische Überlegungen können eine Rolle spielen. Um Sie bei einem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zur Bilanzierung (und umgekehrt) zu unterstützen, sind nachfolgend die Grundprinzipien der Gewinnermittlungsarten, die jeweiligen Anlässe und die notwendigen Korrekturen aufgeführt.
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29.08.2018 · Fachbeitrag aus MBP · Der praktische Fall
„Wer feste arbeitet, sollte auch Feste feiern!“ Dieses Motto wird oft anlässlich von Betriebsfeiern verwendet. Dass hierbei aber auch einige steuerliche Aspekte zu beachten sind, damit die Mitarbeiter nicht mit Lohnsteuer und Sozialabgaben belastet werden müssen, verdeutlicht der praktische Fall.
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