15.05.2019 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kanzleiführung
Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV
Nach § 4 StBVV kann der Steuerberater aus einer Vereinbarung eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur fordern, wenn die Erklärung des Auftraggebers in Textform abgegeben ist. Ist das Schriftstück nicht vom Auftraggeber verfasst, muss 1. das Schriftstück als Vergütungsvereinbarung oder in vergleichbarer Weise bezeichnet sein und 2. das Schriftstück von anderen Vereinbarungen mit Ausnahme der Auftragserteilung deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein.
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