22.08.2007 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kanzleiführung
Rückzahlung von Fortbildungskosten
Möchte ein Mitarbeiter in der Steuerberaterkanzlei an einer Fortbildung teilnehmen oder die Prüfung zum Steuerberater angehen, sind die Lehrgänge oft mit erheblichen Kosten verbunden. Häufig taucht das Problem auf, dass die Investition des Steuerberaters in die Fortbildung ohne eine ausdrückliche und exakt formulierte vertragliche Vereinbarung allein dem Mitarbeiter nützt, falls dieser nach erfolgreicher Lehrgangsteilnahme beschließt, seine frisch erworbenen Kenntnisse bei einem neuen Arbeitgeber einzusetzen. Davor kann sich der Arbeitgeber nur durch eine vertragliche Bindungsklausel in Verbindung mit einer Regelung zur Rückzahlung der Fortbildungskosten schützen.
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