Frage: „Wir sind eine Apotheke, die Arzneimittel für ein Seniorenheim verblistert. Jetzt teilten uns die Ärzte mit, dass eine Anforderung von Rezepten durch die Apotheke und eine Zusendung per Post aufgrund des Antikorruptionsgesetzes nicht mehr zulässig sind. Trifft dies zu?“
Frage: „Gibt es Unterlagen zur Kostenübernahme für Blister, ob eventuell Krankenkassen das Stellen der Medikamente bezahlen oder im Pflegeheim ein Teilbetrag dafür vorgesehen ist?“
Frage: „Das Pflegeheim lagert nur ein bis zwei Medikamente in seinem Kühlschrank und hat Probleme, die Temperatur konstant zu halten. Was können wir für Ratschläge geben?“
Frage: „In welcher Form muss die Betäubungsmittel-(BtM-)Dokumentation im Pflegeheim geführt werden? In einem BtM-Buch mit laufender Nummerierung oder in BtM-Karteikarten für jeden Bewohner einzeln?“
Für den pharmazeutischen Unternehmer besteht keine Pflicht zur Sicherstellung eines einheitlichen Abgabepreises für Arzneimittel, aus denen Apotheken patientenindividuelle Blister zusammenstellen (Bundesgerichtshof ...
Im Rahmen des Übergangs von der stationären Krankenhausbehandlung in die ambulante Behandlung soll vor allem das Entlassmanagement, das weiterhin als von der Krankenhausbehandlung umfasst angesehen wird, mit seiner ...