· Nachricht · Apothekenrecht
Erhält das Heim für das Stellen eine Vergütung?
| FRAGE: „Bekommt ein Pflegeheim eine Pauschale der Pflegekasse für das Stellen der Medikamente? Wenn ja, in welcher Höhe?“ |
ANTWORT: Soweit uns bekannt ist, erhält das Heim von der Pflegekasse eine Pauschale, die sich nach der jeweiligen Pflegestufe des Patienten richtet. Ein explizit für das Stellen festgelegter Betrag ist unseres Wissens darin nicht ausgewiesen. Genauere Informationen hierzu müssten aber die Pflegekassen erteilen können.
Hintergrund: Es gibt - wenn auch nur in geringer Zahl - auch in Heimen Bewohner, die die Pflegestufe 0 oder 1 haben und die daher keinen oder nur einen geringen Betrag von der Pflegekasse erhalten. Die Heime dagegen fordern meist für alle Bewohner, dass das Stellen von der Apotheke geleistet wird. Genau genommen kommt der Wunsch nach einer Verblisterung in der Regel nicht vom Patienten, sondern von der Heimleitung, da diese durch das Auslagern des Stellens eine deutliche Zeit- und Kostenersparnis anstrebt.
Welche Leistungen in den individuellen Verträgen enthalten sind, die das Heim mit dem Bewohner bzw. mit dessen Angehörigen abschließt, ist uns leider nicht bekannt.