25.07.2025 · Nachricht · Arzneimittelversorgung
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) erreichen täglich Meldungen aus Apotheken, in denen über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) oder Qualitätsmängel berichtet wird. Diese Berichte werden von der AMK-Geschäftsstelle nach interner Vorprüfung in die eigene Pharmakovigilanz-Datenbank übernommen und hinsichtlich ihres Risikos bewertet. In einigen Fällen sendet die AMK ein sogenanntes Follow-up, also fallbezogene Nachfragen, an die Apotheke.
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23.07.2025 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaftliche Apothekensteuerung
Die Rentabilität der Verkaufsfläche, der Mitarbeiter oder des Kapitals gibt Auskunft darüber, welchen Umsatz, Rohertrag oder Gewinn eine genutzte Ressource erwirtschaftet hat. Ebenso lässt sich die Rentabilität ...
Schwerpunkt
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21.07.2025 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Zielvereinbarungen mit Mitarbeitern können in Apotheken ein effektives Führungsinstrument sein – vorausgesetzt, sie werden inhaltlich richtig ausgestaltet. Andernfalls können sie schnell zu rechtlichen Problemen ...
18.07.2025 · Fachbeitrag ·
Arzneimittelversorgung
Als zuständige Abgabestelle für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sind Apotheken nicht selten mit der Situation konfrontiert, dass der Verdacht einer Rezeptfälschung besteht. AH erläutert, was es in solchen Fällen zu beachten gilt.
16.07.2025 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Verordnung ...
14.07.2025 · Fachbeitrag ·
Schenkungsteuer
Es kommt immer wieder vor, dass Geschäftsräume innerhalb der Familie vermietet werden – auch Apotheken. Vor allem wenn die eigenen Kinder die Mieter sind, wird oft großzügig auf einen Teil der erzielbaren Miete ...
11.07.2025 · Fachbeitrag ·
Hilfsmittelversorgung
Bei der Belieferung eines Neukunden mit Pflegehilfsmitteln finden die Anlagen 2 und 3 des Vertrags über die Versorgung der Versicherten mit Pflegehilfsmitteln nach § 78 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI Anwendung.