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  • 30.06.2020 · Sonderausgaben · Downloads · Unternehmer

    „Stolperfalle“ Absenkung der Umsatzsteuersätze: Das müssen Sie und Ihre Mandanten jetzt wissen!

    Zwei Tage bevor der Bundesrat mit der Zustimmung vom 5.6.20 zum „1. Corona-SteuerHilfeG“ den Weg für eine zwölfmonatige MwSt-Senkung in der Gastronomie frei machte, hatten die Koalitionäre bereits eine halbjährige generelle Absenkung der Steuersätze beschlossen. Während beide Maßnahmen ab dem 1.7.20 greifen, läuft die „Gastronomie-Regelung“ auch nach dem Ende der „Konjunktur-Regelung“ noch bis zum 30.6.21 weiter. Was dieser Doppelschlag für Ihre Mandanten bedeutet und wie man mit den beiden „Hilfspaketen“ umgeht, haben wir für Sie analysiert

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