01.06.2001 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzministerium
Mit Schreiben vom 28.3.01 (BStBl I, 245) hat das
BMF zu einem Problem im Zusammenhang mit den Überentnahmen nach
§ 4 Abs. 4a EStG Stellung genommen, und zwar speziell zu den
„Investitionsdarlehen“ i.S. des Satzes 6 dieser Vorschrift.
Hiernach bleiben Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens auch dann in voller
Höhe abziehbar, wenn an sich schädliche Überentnahmen
vorliegen. Fraglich war jedoch, wie zu verfahren ist, ...
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01.06.2001 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzhof
Die steueroptimale Nutzung von Verlusten bzw.
Verlustvorträgen gehört zu den Kernaufgaben jedes
steuerlichen Beraters (ausführlich Kreft, GStB 00, 89). In einem
Teilbereich, der Nutzung von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen
bei doppelstöckigen Personengesellschaften, hat der BFH nun in
seinem Urteil vom 6.9.00 eine Klärung herbeigeführt. Danach
gilt: Bleibt ein ausgeschiedener Gesellschafter an der
(Unter-)Gesellschaft mittelbar über eine Obergesellschaft
beteiligt, so ...
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01.06.2001 · Fachbeitrag aus GStB · Schuldzinsenabzug
Zur Vermeidung der pauschalierten
Zinshinzurechnungen durch § 4 Abs. 4a EStG propagiert die
Gestaltungspraxis derzeit das „umgekehrte
Zweikontenmodell“. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie dieses
Modell funktioniert, erhebt aber gleichzeitig den warnenden
Zeigefinger, weil das Modell nach Ansicht des Verfassers einen
entscheidenden Gesichtspunkt außer Betracht lässt.
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01.06.2001 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzhof
Die Überlassung einer Wohnung ist nicht
„voll unentgeltlich“, wenn der nutzungsberechtigte
Angehörige dem Eigentümer für den Ausbau der Wohnung ein
zinsloses Darlehen gewährt. Dem Eigentümer steht daher keine
Wohnungsbauförderung nach § 10h EStG zu. Dieses Urteil des
BFH vom 13.12.00 dürfte für die Eigenheimzulage
gleichermaßen Bedeutung haben (X R 69/97). (Abruf-Nr. 010599)
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01.06.2001 · Fachbeitrag aus GStB · Lohnsteuer
Nachfolgend wird dargestellt, welche Abzugs- und
Gestaltungsmöglichkeiten sich bei Unfallversicherungen von
Arbeitnehmern ergeben. Insbesondere wird erläutert, ob und
inwieweit Lohnsteuerpflicht eintritt, wenn der Arbeitgeber
Versicherungsbeiträge für seine Arbeitnehmer übernimmt.
Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 17.7.00 (BStBl I, 1205), in dem die
Finanzverwaltung die einkommensteuerliche Behandlung von Beitrags- und
Versicherungsleistungen - neu und umfassend - geregelt hat.
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