29.05.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Gesetzesreform
Nach langem Hin und Her hat das Wachstumschancengesetz (WChG) nun doch am 27.3.24 das Licht der Welt erblickt (BGBl I 24, Nr. 108). Herausgekommen ist ein Sammelsurium an gesetzlichen Änderungen, bei denen man schnell den Überblick verliert. Im ersten Teil hierzu hatten wir bereits einige Neuerungen angesprochen, die nahezu jeden Ihrer Mandanten betreffen dürften. In Teil 2 geht es nun um etwas „härteren Tobak“, nämlich einige für die Gestaltungsberatung äußerst praxisrelevante ...
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29.05.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Gesetzesreform
Nach langem Hin und Her hat das Wachstumschancengesetz (WChG) nun bekanntlich doch am 27.3.24 das Licht der Welt erblickt (BGBl I 24, Nr. 108). Ein Innovations- und Wachstumsmotor sollte es werden. Nach den vielen Querelen im Gesetzgebungsverfahren ist ein Sammelsurium an gesetzlichen Änderungen übrig geblieben, die in weiten Teilen der Tagespresse nicht als „großer Wurf“gewertet werden. Doch unterschätzen sollte man die Reform nicht, für die proaktive Beratung gibt das Werk schon ...
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29.05.2024 · Fachbeitrag aus GStB · GmbH-Geschäftsführerpensionszusage
Die Praxis lehrt uns, dass sich Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung oftmals über Jahre hinziehen können. Gerät man jedoch in einen Konflikt, den die Finanzverwaltung „anzettelt“, weil sie sich intern nicht auf eine einheitliche Handhabung einigen kann, lässt das den Betroffenen zu Recht an der Funktionalität unseres Rechtssystems zweifeln. Insbesondere dann, wenn eine Länderfinanzverwaltung wegen eines „offensichtlich widersprüchlichen“ BMF-Schreibens dem ...
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29.05.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Jubiläumseditorial
1974: Deutschland wird im Münchner Olympiastadion Fußballweltmeister. In Brighton gewinnt ABBA den Grand Prix Eurovision de la Chanson. In Wolfsburg läuft das erste Exemplar des Golf 1 vom Band. Und auch im beschaulichen Nordkirchen geschieht Bahnbrechendes! Unter dem Titel „Steuer-Erfahrungsaustausch Kraftfahrzeuggewerbe“ erscheint der erste Informationsdienst des heutigen IWW Instituts, das damals Wirtschafts- und Steuerfachverlag Nordkirchen hieß.
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29.05.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Kapitalgesellschaften
Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft lässt sich die gezielte Unternehmensnachfolge beim Tode eines GmbH-Gesellschafters nicht durch Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag regeln, da die freie Vererblichkeit von Geschäftsanteilen nach § 15 Abs. 1 GmbHG nicht ausgeschlossen werden kann. Verstirbt ein Gesellschafter, wird die GmbH nicht aufgelöst und die Anteile gehen auf sämtliche Erben über. Damit besteht die Gefahr einer Zersplitterung der Anteile, was vor allem in ...
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27.05.2024 · Nachricht aus GStB · GmbH & Co. KG
Die Beteiligung eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, die neben ihrer Geschäftsführertätigkeit für die KG einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung unterhält, ist nicht dem notwendigen Sonder-BV II zuzuordnen (FG Rheinland-Pfalz 27.7.22, 2 K 1544/17; Rev. BFH: IV R 20/23) .
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27.05.2024 · Nachricht aus GStB · Direktversicherung
Die Auszahlung einer Direktversicherung nach Ausübung eines vertraglich eingeräumten Kapitalwahlrechts unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz (FG Münster 24.10.23, 1 K 1990/22 E, Rev. BFH: X R 25/23).
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27.05.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Gewerbesteuer
Bereits mit Urteil vom 17.8.23 hatte sich der BFH mit der Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien beschäftigt (vgl. Uphues, GStB 24, 133). Nunmehr hat der BFH ein weiteres Urteil zu § 8
Nr. 1 Buchst. e GewStG veröffentlicht (BFH 12.10.23, III R 39/21). Streitig war die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Mieten für Standflächen bei einem Imbissbetrieb im Reisegewerbe.
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27.05.2024 · Nachricht aus GStB · Abgabenordnung
Laut FG Köln (13.10.22, 14 K 642/21, Rev. BFH: X R 11/23) bleiben die im Zusammenhang mit einer Zusammenveranlagung festgesetzten Zinsen nach § 233a AO auch nach Änderung des Veranlagungswahlrechts bis zum Zeitpunkt des Änderungsantrages bestehen, wenn die Einkünfte nur noch einem Ehegatten zugerechnet werden. Die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen schulden die Eheleute danach weiterhin als Gesamtschuldner.
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30.04.2024 · Fachbeitrag aus GStB · Verwaltungsvermögen
Der BFH kommt in seinem Urteil vom 1.2.23 (II R 36/20, BStBl II 24, 269) zu dem Ergebnis, dass Anzahlungen auf eine von dem anderen Vertragspartner noch zu erbringende Lieferung oder Leistung zu den Sach- oder Dienstleistungsansprüchen gehören und nicht zu den Finanzmitteln zählen, wenn sie nicht auf den Erwerb von Gegenständen des Verwaltungsvermögens gerichtet sind. Dabei hat der BFH ausdrücklich offen gelassen, wie zu verfahren ist, wenn die Anzahlungen den Erwerb von Gegenständen des ...
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