02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Ihre Fragen und unsere Antworten
Soweit Belehrungen in Verbraucherdarlehensverträgen über das Widerrufsrecht nach § 495 BGB nicht korrekt erteilt wurden, können Verbraucher auch noch Jahre später von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. In FMP 18, 87 ff. und FMP 20, 86 ff. haben wir ausführlich über den sog. Widerrufsjoker berichtet. Doch es gibt weitere, interessante Fragen, auf die uns ein Leser aufmerksam gemacht hat, und die wir im Folgenden beantworten.
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Verbraucherinsolvenz
Muss der Gläubiger es in der Einzelzwangsvollstreckung hinnehmen, wenn der Schuldner sich nicht um die Mehrung seines Einkommens oder Vermögens zum Forderungsausgleich bemüht? Der Schuldner ist im Verbraucherinsolvenzverfahren nach § 287b InsO, teilweise auch schon ab
bewilligter Verfahrenskostenstundung nach § 4c InsO, und in der Wohlverhaltensphase nach § 295 Abs. 1 Nr. 1 InsO verpflichtet, eine angemessene
Erwerbstätigkeit auszuüben. Ist er ohne Beschäftigung, muss er sich um eine ...
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Fluggastrechte
Wird die Forderung vom Ursprungsgläubiger an einen neuen Gläubiger abgetreten, steht dem neuen Gläubiger objektiv die abgetretene Forderung zu. In der Praxis setzt dies aber voraus, dass der Schuldner Kenntnis von der Abtretung hat. Gerade in Massenprozessen kann jedoch nicht
immer gewährleistet werden, dass die richtige Stelle zum richtigen Zeitpunkt von der Abtretung Kenntnis nimmt. Das hat Folgen, wie ein ganz alltäglicher Fall aus der Praxis des AG Bremen zeigt.
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Erbrecht
Ein Pflichtteilsberechtigter, der nach Eintritt des Erbfalls erbrechtliche Ansprüche prüfen möchte, hat im Regelfall ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in das Grundbuch i. S. v. § 12 Abs. 1 GBO. Ein solches kann nur im Einzelfall ausnahmsweise verneint werden. Für die Annahme eines Ausnahmefalls genügt ein vom Erblasser angeordneter Pflichtteilsentzug nicht, wenn dessen Wirksamkeit eher fernliegt.
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Prozessrecht
Der Begriff „Wohnsitz des Verbrauchers“ i. S. v. Art. 18 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.12 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass er den Wohnsitz des Verbrauchers zum Zeitpunkt der Klageerhebung bezeichnet.
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Prozessrecht
Die Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgt „demnächst“, wenn der Kläger sie mit einer durch das Gericht einzuholenden Übersetzung beantragt und den vom Gericht angeforderten Auslagenvorschuss unverzüglich einzahlt.
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Schadenersatz
Wenn einer in gegen die guten Sitten verstoßender Weise einem anderen einen Schaden zufügt, ist er auch zum Ausgleich der dem Schadensereignis zugrunde liegenden Finanzierungskosten verpflichtet.
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Schadenersatz
Die Bemessung der Höhe des Schadenersatzanspruchs ist in erster Linie Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters. Sie ist revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Tatrichter erhebliches Vorbringen der Parteien unberücksichtigt gelassen, Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung verkannt, wesentliche Bemessungsfaktoren außer Betracht gelassen oder seiner Schätzung unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt hat. Es ist insbesondere nicht Aufgabe des ...
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Kostenfestsetzung
Wird die in einem erstinstanzlichen Urteil getroffene Kostengrundentscheidung durch eine im zweiten Rechtszug im Wege des Prozessvergleichs getroffene Kostenregelung ersetzt, kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, eine Verzinsung zu erstattender Kosten nach § 104 Abs. 1
S. 2 ZPO erst von einem Antragszeitpunkt nach dem Vergleichsschluss verlangt werden; maßgeblich ist das Eingangsdatum des auf den Prozessvergleich bezogenen Kostenfestsetzungsantrags.
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02.06.2021 · Fachbeitrag aus FMP · Architektenhonorar
Dem Architekten steht nach § 650q, § 650e Abs. 1 S. 1 BGB unabhängig vom Baubeginn und damit unabhängig von einer Wertsteigerung des Grundstücks dem Grunde nach ein Anspruch auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek zu, um seinen Honoraranspruch zu sichern.
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