19.08.2013 · Nachricht aus FMP · Forderungsrecht
Ein Schiedsgutachtenvertrag im engeren Sinne enthält in der Regel die stillschweigende Vereinbarung, dass die Begleichung der betroffenen Forderung für die Dauer der Erstattung des Gutachtens weder gerichtlich durchgesetzt noch außergerichtlich verlangt werden kann, mit der Folge, dass die Forderung in diesem Zeitraum noch nicht fällig ist (BGH 4.7.13, III ZR 52/12, Abruf-Nr. 132411 ).
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09.08.2013 · Nachricht aus FMP · Insolvenz
Eine Vertragspartei handelt treuwidrig (§ 242 BGB), wenn sie sich auf die Zurechnung von Wissen eines Vertreters ihres Geschäftspartners nach § 166 Abs. 1 BGB beruft, obwohl sie wusste oder damit rechnen musste, dass der Vertreter sein Wissen dem Geschäftspartner vorenthalten würde (BGH 19.3.13, XI ZR 46/11, Abruf-Nr. 131616 ).
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Insolvenzanmeldung
1.Die insolvenzrechtliche Privilegierung der deliktischen Forderung
gemäß § 302 Nr. 1 InsO umfasst auch bei deren Durchsetzung entstandene Kosten und Auslagen (hier: Vollstreckungsversuche des titulierten Kindesunterhalts). 2.Im Rahmen des Verfahrens auf Feststellung, dass eine zur Insolvenztabelle lediglich mit dem Schuldnerwiderspruch gegen ihre deliktische Begründung bereits festgestellte Forderung auf vorsätzlicher unerlaubter Handlung beruht (Attributsklage), kann der Schuldner ...
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Mietrecht
Soll in einem Mietvertrag, der wegen seiner Laufzeit der Schriftform des § 550 BGB bedarf, ein Mieterwechsel herbeigeführt werden, muss die schriftliche Vereinbarung zwischen dem früheren und dem neuen Mieter eine hinreichend deutliche Bezugnahme auf den Mietvertrag enthalten, wenn die Schriftform gewahrt bleiben soll.
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Kostenrecht
Endlich hat das 2. KostRMoG am 27.6.13 den Bundestag und am 5.7.13 auch den Bundesrat passiert. Die Änderungen aller Kostengesetze wird voraussichtlich am 31.7.13 im BGBl. bekannt gemacht und dann wohl am 1.8.13 in Kraft treten. Nach welcher Gebührenordnung abzurechnen ist, bestimmt nach § 60 RVG (Anwaltsgebühren) und § 71 GKG (Gerichtsgebühren) der jeweilige Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung. Hier ein erster Überblick.
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Darlehensanspruch
Der die Rückzahlung eines Darlehens begehrende Gläubiger muss die Umstände darlegen und beweisen, aus denen sich ein Rückzahlungsanspruch aus § 488 Abs. 1 S. 2 BGB ergibt. Er muss also den Abschluss eines Darlehensvertrags und die Auszahlung der Valuta darlegen und beweisen.
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Bürgschaften
Eine Ehefrau ist als Bürge für die Geschäftsschulden ihres Ehemannes finanziell krass überfordert, wenn sie zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bürgschaftsvertrags 29 Jahre alt, gelernte Krankenschwester und arbeitslos war, ein Kleinkind zu verpflegen hatte und weitere Kinder geplant waren und sie deshalb eine Hausfrauentätigkeit ausüben wollte. In diesem Fall ist ersichtlich, dass sie die Bürgschaftsverpflichtungen wegen ihrer finanziellen Situation gar nicht erfüllen kann, mit der ...
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Der Bundestag hat am 27.6.13 nun doch noch das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in einer geänderten Form beschlossen. Zwar handelt es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, gleichwohl muss der Bundesrat sich damit befassen, um zu entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft. Nachdem der Bundesrat das Gesetz am 5.7.13 nicht beraten hat, bleibt hierfür nur noch die Sitzung am 20.9.13. Hiervon ist auszugehen. Anderenfalls würde das Gesetz doch noch der ...
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Insolvenz
Nach § 174 Abs. 2 InsO muss der Gläubiger bei einer Sammelanmeldung, der mehrere Forderungen eines Berechtigten zugrunde liegen, für jede einzelne Forderung den zugrunde liegenden maßgeblichen Sachverhalt darlegen (OLG Thüringen 20.3.13, 2 U 554/12, Abruf-Nr. 132354 ).
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07.08.2013 · Fachbeitrag aus FMP · Insolvenz
Der Bundestag hat am 16.5.13 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte beschlossen. Dies sind die geänderten und zugleich in ihrer zeitlichen Bedeutung erweiterten Versagungsgründe.
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