19.02.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Unterhalt
Rubrum bei Verfahrensstandschaft
Bei der Verfahrensstandschaft kann der betreuende Elternteil den Kindesunterhalt nur im eigenen Namen gerichtlich geltend machen. Er muss also selbst als Antragsteller im Rubrum der Antragsschrift bezeichnet sein.