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  • 19.02.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Unterhalt

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch

    Der bisher legitimierte Elternteil kann im Wege der Antragsänderung einen familienrechtlichen Ausgleichsanspruch gegen den anderen ­Elternteil für den rückständigen Unterhalt geltend machen, wenn der Volljährige seine Unterhaltsansprüche nicht weiter verfolgt.