28.06.2021 · Nachricht aus FK · Kostenregelung
Wollen Parteien festlegen, wer in welcher Höhe die außergerichtlichen Kosten trägt, kann dies im Vergleich berücksichtigt werden. Solche Regelungen müssen aber präzise formuliert sein, meint das OLG Brandenburg (25.3.21, 9 WF 61/21, Abruf-Nr. 223041 ). Dasselbe gilt, wenn die Kostenfrage in eine notarielle Scheidungsvereinbarung einbezogen werden soll.
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21.06.2021 · Fachbeitrag aus FK · Blitzlicht Mandatspraxis
Oft regeln die Kindeseltern das Umgangsrecht außergerichtlich. Dabei kann das Bedürfnis bestehen, einer solchen Einigung den Charakter eines Vollstreckungstitels durch gerichtliche Billigung zu verschaffen. Ist dies möglich und kann dafür VKH bewilligt werden?
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21.06.2021 ·
Checklisten aus FK · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Trennung und Scheidung haben nicht nur rein familienrechtliche Bedeutung. Sie bieten auch Anlass dafür, die erbrechtlichen Verhältnisse und Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die nachfolgende Checkliste liefert Hinweise dazu, ob und wie solche individuellen Rechtsfragen beeinflussbar sind.
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21.06.2021 · Fachbeitrag aus FK · Arbeitshilfe
Trennung und Scheidung sind nicht nur rein familienrechtlich bedeutsam. Sie bieten auch Anlass dafür, die erbrechtlichen Verhältnisse und Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die folgende Checkliste liefert Hinweise dazu, ob und wie solche Rechtsfragen beeinflussbar sind.
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21.06.2021 · Fachbeitrag aus FK · Blitzlicht Mandatspraxis
Gerade in familienrechtlichen Verfahren ist VKH sehr bedeutsam. Vor
einem VKH-Antrag ist jedoch stets vorrangig ein Verfahrenskostenvorschussanspruch (VKV-Anspruch) zu prüfen. Damit gehen die Gerichte in der Praxis aber nicht immer zutreffend um.
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14.06.2021 · Nachricht aus FK · Blitzlicht Mandatspraxis
Wenn ein Ehegatte während der Ehe zeitweise im Ausland sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, ist fraglich, wie die dort erworbenen Versorgungsanrechte im VA zu berücksichtigen sind.
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07.06.2021 · Fachbeitrag aus FK · Erbrecht
Für den Verjährungsbeginn des Pflichtteilsanspruchs eines Geschäftsunfähigen ist auf die Bestellung des Vormunds bzw. Betreuers und dessen Kenntnis abzustellen. Gem. § 210 BGB tritt die für oder gegen einen
Geschäftsunfähigen oder in der Geschäftsfähigkeit Beschränkten ohne
gesetzlichen Vertreter laufende Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem die Person unbeschränkt
geschäftsfähig geworden oder der Mangel der Vertretung behoben worden ...
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