21.09.2023 · Fachbeitrag aus FK · Editorial FK-10.2023
das OLG Karlsruhe musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob das Auskunftsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters gem. § 1686a BGB auch das Recht umfasst, während des Kindesumgangs Fotos zum Privatgebrauch anzufertigen (14.2.23, 2 WF 22/23).
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21.09.2023 · Nachricht aus FK · Blitzlicht Mandatspraxis
Stufenverfahren auf Auskunft und Zahlung sind gängige Praxis. Ist ein Unterhaltspflichtiger erst einmal mit einem Stufenverfahren überzogen, wird er oft versuchen, wenigstens der Kostenlast zu entkommen.
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19.09.2023 · Nachricht aus FK · Betreuungsplatz
Die Stadt muss nicht auf den privaten Träger einer Kita einwirken, ein bestimmtes Kind aufzunehmen (VG Münster 6.7.23, 6 L 558/23, Abruf-Nr. 236968 ).
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19.09.2023 · Nachricht aus FK · Wohnrecht
Möchte man im Alter trotz Verkauf der Immobilie darin weiter wohnen, ist es sinnvoll, ein dingliches Wohnrecht zu vereinbaren. Das OLG Oldenburg hat über einen Fall entschieden, in dem nur ein schuldrechtliches Wohnrecht vereinbart war (27.4.23 und 22.06.23, 8 U 174/22, Abruf-Nr. 236472 ).
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19.09.2023 · Nachricht aus FK · Aufsichtspflicht der Eltern
Wird ein Kleinkind unbeaufsichtigt im Auto zurückgelassen und verursacht es einen Unfall, ist die Mutter aufgrund ihrer Aufsichtspflichtverletzung schadenersatzpflichtig (OLG Oldenburg 20.4.23, 14 U 212/22, Abruf-Nr. 236471 ).
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19.09.2023 · Fachbeitrag aus FK · Kindesunterhalt
Der Grundsatz der gesteigerten Unterhaltspflicht kann Ausnahmen
erfahren, die zur Haftung an sich nachrangiger Unterhaltspflichtiger führen (BGH FamRZ 2022, 180).
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11.09.2023 · Fachbeitrag aus FK · Sorgerecht
Das AG Wittenberg hat die Reise einer 15-Jährigen nach Russland ermöglicht und lässt die Erfahrungen dieser Reise am Maßstab des Kindeswohls die Risiken aufgrund des Ukraine-Krieges überwiegen.
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11.09.2023 · Nachricht aus FK · Versorgungsausgleich
Die für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (VA) maßgebliche Ehezeit kann bei jahrelanger Aussetzung des Scheidungsverfahrens wegen Versöhnung der früheren Eheleute ausnahmsweise über den Zeitpunkt der Zustellung des ersten Scheidungsantrags hinaus bis zur Zustellung eines „erneuten Scheidungsantrags“ andauern (OLG Frankfurt 10.5.23, 4 UF 155/22, Abruf-Nr. 236953 ).
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