18.08.2017 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Tenorierung für Maßgabenanordnungen
Der BGH hat entschieden, wie ein Anrecht aus einer Direktzusage im VA richtig geteilt wird. Verstoßen nur einzelne Teilungsregelungen gegen § 11 Abs. 1 VersAusglG, darf das Gericht nicht die gesamte Teilungsordnung für unwirksam erklären und auf § 11 Abs. 2 VersAusglG ausweichen. Vielmehr sind im Tenor bestimmte Maßgaben anzuordnen, unter denen das Anrecht gem. der bestehenden Teilungsordnung geteilt wird. Die Musterformulierung zeigt, wie der Tenor bei Maßgabenanordnungen lauten muss.