Fahrten eines selbstständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber unterliegen nicht dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (FG Münster 10.7.13,10 K 1769/11 E).
Die Begünstigung nach § 13a ErbStG ist bei einer Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft durch die Rechtsnachfolger des verstorbenen Erben innerhalb der fünfjährigen Behaltensfrist rückwirkend zu ...
Durch das AmtshilfeRLUmsG (BGBl I 13, 1809) sind Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) nach § 33 Abs. 2 S. 4 EStG vom Abzug ausgeschlossen – es sei denn, es handelt sich um Aufwendungen ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können. Die OFD Nordrhein-Westfalen (16.7.13, Kurzinfo ESt 2/2013) weist aktuell darauf hin, dass die Neufassung ab 2013 gilt ...
Arbeitnehmer können die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer auch dann steuerlich geltend machen, wenn ihnen beim Arbeitgeber kein fester, sondern ein Poolarbeitsplatz zur Verfügung steht (FG Düsseldorf 23.
Haftung in der Stiftung: Das sind die größten Gefahren
Wo liegen typische Haftungsrisiken in der Stiftungsarbeit? Und wie
wirksame Prävention gestalten? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief zeigt, mit welchen Strategien Stiftungen und ihre Verantwortlichen ein proaktives Enthaftungsmanagement aufbauen.
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG
Wenn der steuerlich festgestellte Grundbesitzwert über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt, räumt § 198 BewG die Möglichkeit ein, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Das IWW-Webinar zeigt, wie Sie Gutachten und Kaufpreise hier souverän als Nachweismittel nutzen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Grunderwerbsteuer haben sich in den letzten Jahren tiefgreifend verändert. Das IWW-Webinar am 29.10.2026 bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand. Holen Sie sich aktuelle Gestaltungstipps zu Grundstücksübertragungen, Share Deals u.v.m.
Alleinerziehende haben derzeit keinen Anspruch auf Besteuerung nach der Steuerklasse III (Familiensplitting). Der BFH hat diese Gesetzeslage als verfassungsgemäß beurteilt (BFH 27.5.13, III B 2/13). Gegen diesen Nichtzulassungsbeschluss wurde jetzt Verfassungsbeschwerde erhoben (BVerfG 2 BvR 1519/13).