Auch diese Woche dreht sich in der neuen Episode des AStW-Podcasts wieder alles um aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler haben viel Hörenswertes mitgebracht. Sie sprechen u. a. über das neue Hinweisgeberportal gegen Steuerkriminalität in Schleswig-Holstein, die neuen Pfändungsfreigrenzen - auch im Zusammenhang mit Kryptowerten und den geplanten zeitnahen Abschluss der Überprüfung von Corona-Hilfen. Zudem werden spannende Entscheidungen ...
Das FG Schleswig-Holstein (28.8.23, 3 K 25/22; Rev. BFH X R 27/24; Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass bei einer Steuerpflichtigen, die einen bargeldintensiven Imbiss mit Sitzgelegenheiten betreibt, im Hinblick ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers.
Das FG Münster (6.6.24, 13 K 1857/22 F; Rev. BFH VIII R 28/24; Einspruchsmuster ) hat geurteilt, dass § 34a Abs. 7 S. 2 EStG in der für das Streitjahr 2023 geltenden Fassung auch die Einbringung des Teils eines Mitunternehmeranteils erfasst. Diese Auffassung wird insbesondere auf den Gesetzeswortlaut (grammatische Auslegung) und auf die Zwecksetzung der Norm (teleologische Auslegung) gestützt. Der Begriff „Mitunternehmeranteil“ erfasse nach allgemeinem Wortverständnis auch die Einbringung des Teils ...
In der aktuellen Episode des ASTW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Rechtsanwalt Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie diskutieren ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anwendung des Protokolls (Nr. 7) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union auf die ...
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Das FG Niedersachsen (11.12.24, 9 K 83/24; Rev. BFH X R 2/25; Einspruchsmuster) hat entschieden, dass für eine im VZ 2022 zurückbezahlte Einspeisevergütung trotz der Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 72 S. 1 EStG) und der Anordnung in § 3 Nr. 72 S. 2 EStG kein Gewinn zu ermitteln ist und ein Betriebsausgabenabzug in Betracht kommt.