Wird der GmbH-Geschäftsführers als Bürge für die insolvente GmbH in Anspruch genommen, sind diese Aufwendungen keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, wenn ein vorrangiger Veranlassungszusammenhang mit einer anderen Einkunftsart (§§ 17, 20 EStG) besteht (FG Düsseldorf 12.11.14, 15 K 3006/13 E, Rev. BFH VI R 77/14).
Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland (Spanien), die dort – anders als in Deutschland – nicht verboten ist, können steuerlich nicht als außergewöhnliche ...
Eine Rechnungskorrektur wegen unzutreffender Steuernummer entfaltet keine Rückwirkung, selbst wenn die nach der Rechtsprechung des BFH erforderlichen Mindestangaben, nämlich Angaben zum Rechnungsaussteller, zum ...
Einem gewerblichen Lagerhalter steht kein Vorsteuerabzug für die ihm gegenüber festgesetzte Einfuhrumsatzsteuer zu, wenn er keine Verfügungsbefugnis an den eingeführten Waren erlangt hat (FG Schleswig-Holstein 9.10.14, 4 K 67/13, Rev. BFH V R 68/14).
Der BFH hat diese Woche fünf Leitsatzentscheidungen veröffentlicht, mit dabei eine Entscheidung zur erweiterten Kürzung (§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG) bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils und zur ...
Der BFH (8.10.2014 - VI R 82/13) hatte entschieden, dass eine fristwahrende Übermittlung von Schriftsätzen per Faxgerät in allen Gerichtszweigen – auch in den finanzgerichtlichen Verfahren – zulässig und wirksam ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. zum Vorsteuerabzug in der Gründungsphase bei einem Einzelunternehmer, zu der Frage, wie ein Masterstudium im Anschluss an den Bachelor mit Blick auf die Kindergeldberechtigung zu bewerten ist und zur steuerlichen Behandlung der Abfindung für einen Verzicht auf Versorgungsleistungen.