Der BFH hat die neuen anhängigen Verfahren bekannt gegeben. Hervorhebenswert sind u.a. die Verfahren zur Angemessenheit einer Versorgungszusage, zu „negativen“ Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer, zu Verpflegungsmehraufwendungen bei einem unbefristeten (bzw. befristeten) Arbeitsverhältnis und zur Haustierversorgung als haushaltsnahe Dienstleistung.
Unter den Leitsatzentscheidungen dieser Woche ist auch eine zum einheitlichen Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht. Dabei geht es darum, welche Kosten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in die ...
Nach § 6 Abs. 3 S. 1 HS. 1 EStG scheidet die Aufdeckung der stillen Reserven im unentgeltlich übertragenen Teil eines Mitunternehmeranteils nicht nur dann aus, wenn ein funktional wesentliches Betriebsgrundstück des ...
Umsätze von Heileurythmisten sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfrei, wenn der Leistungserbringer Mitglied des Bundesverbands für Heileurythmie ist und der Bundesverband mit den Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung mit anthroposophischer Medizin auf Grundlage des § 140a SGBV abgeschlossen hat (FG Niedersachsen 23.10.14, 5 K 329/13, Rev. BFH XI R 3/15, Einspruchsmuster ).
Diese Woche war nur eine Leitsatzentscheidung dabei. Sie betrifft den Anspruch auf Kindergeld für ein „beschäftigungsloses“ Kind, das in geringem Umfang einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht.
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
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Eine Geschäftsveräußerung im Ganzen liegt nur vor, wenn die vor und nach der Übertragung ausgeübten Tätigkeiten übereinstimmen. Dem steht allerdings nicht entgegen, wenn der Erwerber den von ihm erworbenen Geschäftsbetrieb in seinem Zustand ändert oder modernisiert (FG Hessen 12.11.14, 6 K 2574/11; Rev. BFH XI R 1/15).