Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen: Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG.
Die Übernachtungspauschale nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b S. 2 EStG wird nach einer Entscheidung des FG Thüringen (18.6.24, 2 K 534/22; Rev. BFH VI R 6/25, Einspruchsmuster ) nicht für solche Tage gewährt, für ...
In der neuesten Episode des AStW-Podcasts geben Dietrich Loll und Rechtsanwalt Steffen Pasler einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie diskutieren potenzielle ...
|In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach Beginn der Prüfung.|
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anforderungen an die Aufzeichnungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Verwendung einer ...
Das FG Münster (15.5.25, 12 K 1916/21 F; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass eine Ferienwohnung eine erste Tätigkeitsstätte bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung darstellt, wenn ...
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Das FG Köln (18.2.25, 5 K 2382/21; Rev. BFH II R 25/25, Einspruchsmuster) ist zu der Beurteilung gelangt, dass der grunderwerbsteuerliche Erwerbstatbestand nach § 1 Abs. 2a GrEStG auch dann gegeben ist, wenn es durch eine Verschmelzung einer GmbH, die 100%ige Kommanditistin einer grundbesitzhaltenden GmbH & Co. KG war, auf eine beteiligungsidentische neue GmbH zu einer unmittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft kommt.