Das FG überprüft im finanzbehördlichen Aussetzungsverfahren nicht lediglich die Entscheidung eines FA, sondern es entscheidet eigenständig nach Maßgabe des § 69 FGO. Das betrifft grundsätzlich auch die Frage, ob ...
Ein bestandskräftiger Erbschaftsteuerbescheid kann nach § 6 Abs. 2 i. V. mit § 5 Abs. 2 BewG geändert werden, wenn die für die Berücksichtigung einer Nachlassverbindlichkeit erforderliche wirtschaftliche Belastung ...
Das Vorhalten von Dauergrünland eines Landwirts zugunsten eines anderen zur Umbruchsgenehmigung (§ 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung) fällt nicht unter § 24 UStG (FG Schleswig-Holstein 15.9.16, 4 K 16/14, Rev. BFH V R 55/16).
Das FG Hamburg hat einige Entscheidungen bekannt gegeben. Darunter sind neben einer Reihe von Nichtzulassungsbeschwerden auch neue Revisionsverfahren u. a. zum Gewinnermittlungszeitraum für eine Gesellschaft in ...
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Das Berufsziel eines Kindes in Ausbildung ist in der Regel mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erreicht und der Kindergeldanspruch endet im Monat der Abschlussprüfung. Ist aber im Ausbildungsvertrag bzw. in der staatlichen Ausbildungsverordnung (hier: zur Heilerziehungspflegerin) eine feste Ausbildungsdauer festgelegt, endet der Kindergeldanspruch mit dem letzten Monat der Ausbildungsdauer (FG Baden-Württemberg 19.10.16, 7 K 407/16, Rev. BFH III R 19/16).