Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Wegfall der korrespondierenden Bilanzierung eines Gesellschafterdarlehens bei Veräußerung des Mitunternehmeranteils.
Das FG Münster hat einige Entscheidungen bekannt gegeben, darunter auch neue Revisionsverfahren u. a zur Aufteilung von wegen Vergleichs gezahlter Versicherungsleistungen und vorheriger Abschlagszahlungen.
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Übernimmt der Ehemann die Finanzierungskosten für ein im Alleineigentum der Ehefrau stehendes und von beiden Ehegatten bewohntes Grundstück, führt das nicht zu einer unentgeltlichen Zuwendungen i. S. von § 278 Abs. 2 AO, die eine Vollstreckungsbeschränkung rechtfertigen würde (FG Münster 29.3.17, 7 K 2304/14 AO, Rev. BFH VII R 18/17, Einspruchsmuster ).
Die erste Tätigkeitsstätte ersetzt seit dem 1.1.14 den Begriff der „regelmäßigen Arbeitsstätte“. Durch die Neuregelung verloren einige Berufsgruppen die Möglichkeit, nach Reisekostengrundsätzen abzurechnen.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bei Konzertveranstaltern.
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Nach dem 9. Existenzminimumbericht musste für Kinder im Jahr 2014 ein Existenzminimum von 4.440 EUR steuerfrei bleiben. Der Gesetzgeber gewährte Eltern jedoch nur einen Kinderfreibetrag in Höhe von 4.368 Euro – und damit zu wenig! Je nach Steuersatz zahlten Eltern dadurch mehr Steuern, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Mehr als 30 Euro können pro Kind zusammenkommen (Rev. BFH III R 13/17).