Der Verlust aus einer Grundstücksveräußerung ist nicht bei den gewerblichen Einkünften, sondern nur eingeschränkt bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen, wenn langjährig land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke nach einer Betriebsaufgabe veräußert werden (FG Baden-Württemberg 5.4.17, 4 K 1740/16, Rev. BFH X R 26/17)..
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung, wonach Freimaurerloge, die Frauen – ohne zwingend sachliche Gründe – von der Mitgliedschaft ...
Einem Steuerpflichtigen kann kein grobes Verschulden vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch ...
|In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Einkünfteerzielungsabsicht bei absehbarer Unterbrechung des Prognosezeitraums und zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Unterbringung eines Angehörigen in einem Pflegeheim.|
Kosten, die einem Steuerpflichtigen aus der Beendigung der Einkünfteerzielung aufgrund einer gescheiterten Investition und zur Begrenzung der vergeblich aufgewendeten Kosten entstehen, können als Werbungskosten ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet (vgl. § 11 Abs. 1 S. 2 i. V. mit Abs. 2 S. 2 EStG). Als kurze Zeit i. S. von § 11 EStG ist ein Zeitraum bis zu 10 Tagen anzusehen. Der Beitrag geht auf wichtige Sonderfälle in der aktuellen Kurzinfo ESt 9/2014 der OFD Nordrhein-Westfalen vom 2.5.17 ein.