Da BVerfG und BFH einige Verfahren abgearbeitet haben (u. a. beschränkte Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen und Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zu Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten), hat das BMF sein Schreiben überarbeitet ( ).
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Anwendung des Abzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG bei Bildung einer Ansparabschreibung.
Der Antrag auf Erteilung eines Aufteilungsbescheids ist ein Gestaltungsrecht, das, einmal ausgeübt, weder widerrufen noch zurückgenommen werden kann (FG Hessen 22.6.17, 10 K 833/15, Rev. BFH VII R 28/17).
Weder aus der Gesetzgebung noch aus der Rechtsprechung lässt sich die Pflicht für den Steuerpflichtigen ableiten, Ausgangsrechnungen für die Einnahmen-Überschussrechnung mit einer lückenlos fortlaufenden Rechnungsnummer versehen zu müssen (FG Köln 7.12.17, 15 K 1122/16).
Insbesondere durch das nach außen einheitliche Auftreten der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen kann ein steuerlich nicht beratener Steuerpflichtiger die Steuererklärung fristwahrend auch bei einem ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Ende der Berufsausbildung, wenn die Ausbildungszeit durch Rechtsvorschrift festgelegt ist.
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Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig und hat die Frage dem BVerfG vorgelegt (FG Köln 12.10.17, 10 K 977/17, Az. BVerfG 2 BvL 22/17).