18.02.2025 · Nachricht aus ESA · Einkommensteuer
Soweit in Folge der Corona-Pandemie und mithin aus objektiven Gründen eine Ausbildung nicht fortgesetzt werden kann, kann nach Auffassung des FG Schleswig-Holsteinischen (27.3.24, 5 K 71/23; Rev. BFH III R 20/24; Einspruchsmuster ) ein Anspruch auf Kindergeld gem. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. c EStG entsprechend der Rechtsprechung zur Unterbrechung der Ausbildung infolge Krankheit und Mutterschutz gegeben sein.
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