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  • 31.03.2026 · IWW-Abrufnummer 253241

    Finanzgericht Niedersachsen: Urteil vom 18.11.2025 – 7 K 165/24

    Rentenzahlungen, die auf privaten Rentenversicherungsverträgen mit Kapitalwahlrecht beruhen, sind nicht den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG 2004, sondern den sonstigen Einkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 a) bb) EStG zuzuordnen.


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