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  • 08.07.2019 · Fachbeitrag · Firmen-Pkw

    Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges durch selbst getragene..

    | Nach neuerer Rechtsprechung des BFH mindert ein Nutzungsentgelt, das ein Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung, d.h. für die Nutzung zu privaten Fahrten und zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, eines Betriebs-Pkw leistet, den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Nichts anderes gilt danach, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen der privaten Nutzung einzelne (individuelle) Kosten (z. B. Kraftstoffkosten) des betrieblichen PKW trägt (BFH 30.11.16, VI R 2/15, BStBl. II 17, 1014). Nach Auffassung des FG Münster (14.3.19, 10 K 2990/17 E; Rev. zugelassen, ) führen jedoch auf eine Garage des Arbeitnehmers entfallende anteilige Grundstückskosten nicht zu einer Minderung des nach der Pauschalwertmethode ermittelten geldwerten Vorteils für eine PKW-Überlassung. |