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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidungen zum neuen Reisekostenrecht. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Kindergeld; Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung bei Ausbildung zum Bankfachwirt (BFH 21.3.19, III R 17/18)

     

    • Kindergeld; Abgrenzung zwischen mehraktiger Erstausbildung und Zweitausbildung bei Ausbildung zur Verwaltungsfachwirtin (BFH 20.2.19, III R 42/18)

     

    • Fahrtkosten eines Gesamthafenarbeiters nach neuem Reisekostenrecht (BFH 11.4.19, VI R 36/16)

     

    • Erste Tätigkeitsstätte einer Flugzeugführerin nach neuem Reisekostenrecht (BFH 11.4.19, VI R 40/16)

     

    • Erste Tätigkeitsstätte bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis (BFH 10.4.19, VI R 6/17)

     

    • Erste Tätigkeitsstätte einer Luftsicherheitskontrollkraft nach neuem Reisekostenrecht (BFH 11.4.19, VI R 12/17)

     

    • Erste Tätigkeitsstätte eines Polizeibeamten im Einsatz- und Streifendienst nach neuem Reisekostenrecht (BFH 4.4.19, VI R 27/17)

     

    • Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf ihren Gesellschafter: Ausnahmsweise kein steuerpflichtiger Konfusionsgewinn trotz Vereinigung einer wertgeminderten Forderung des Gesellschafters mit einer Darlehensverbindlichkeit der Gesellschaft (BFH 9.4.19, X R 23/16)
    Quelle: ID 46034413