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  • · Nachricht · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zu den Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter Substanzschäden: keine „anschaffungsnahen Herstellungskosten“. |

     

    Im Einzelnen:

     

     

     

    • Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung (BFH 17.8.17, IV R 3/14)

     

     

     

    • Kosten zur Beseitigung von nach Anschaffung mutwillig herbeigeführter Substanzschäden sind keine „anschaffungsnahen Herstellungskosten“ (BFH 9.5.17, IX R 6/16)
    Quelle: ID 44931816