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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Betriebsausgabenabzug für bürgerliche Kleidung. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Keine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für eine Messestandfläche (BFH 23.3.22, III R 14/21)

     

    • Kein Betriebsausgabenabzug für ausschließlich bei der Berufsausübung getragene bürgerliche Kleidung (BFH 16.3.22, VIII R 33/18)

     

    • Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung (BFH 16.3.22, VIII R 19/19)

     

    • § 14 Abs. 3 S. 1 KStG umfasst keine außerorganschaftlichen Mehrabführungen (BFH 21.2.22, I R 51/19)

     

    • Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung (BFH 13.1.22, I R 15/21)

     

    • Knock-out-Zertifikate keine Termingeschäfte i. S. v. § 15 Abs. 4 S. 3 EStG/Abziehbarkeit von Gebühren für eine verbindliche Auskunft nach § 10 Nr. 2 Hs. 2 KStG (BFH 8.12.21, I R 24/19)
    Quelle: ID 48427351