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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG (BFH 2.9.21, VI R 19/19)

     

    • Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen (BFH 26.8.21, V R 42/20)

     

    • Aufspaltungsbedingter Übertragungsgewinn ist Organträgerin zuzurechnen (BFH 11.8.21, I R 27/18)

     

    • Verdeckte Gewinnausschüttung ‒ Gemeinnützige Stiftung als nahestehende Person (BFH 13.7.21, I R 16/18)

     

    • Gewerbesteuerbefreiung von im Rahmen der praktischen Ausbildung von Psychotherapeuten erbrachten Behandlungsleistungen (BFH 26.5.21, V R 25/20)
    Quelle: ID 47850857