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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die schenkung- und erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung (BFH 26.5.20, IX R 33/19)

     

    • Zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen (BFH 7.5.20, V R 22/18)

     

    • Zur Steuerpflicht eines Kanzleiabwicklers (BFH 29.4.20, XI R 18/19)

     

    • Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung im Umsatzsteuerrecht (BFH 29.4.20, XI R 3/18)

     

    • Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; kein Vertrauensschutz bei sorgfaltswidriger Nichtabfrage der USt-IdNr. (BFH 11.3.20, XI R 38/18)

     

    • Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage (BFH 18.2.20, VII R 39/18)

     

     

    • Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.1.20, II R 8/18 ‒ Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges Verwaltungsvermögen ‒ Aktivtausch ‒ Verschmelzung (BFH 22.1.20, II R 41/18)

     

    • Erbschaftsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges Verwaltungsvermögen ‒ Aktivtausch (BFH 22.1.20, II R 8/18)

     

    • Schenkungsteuerrechtliche Begünstigung von Betriebsvermögen: Junges Verwaltungsvermögen ‒ Aktivtausch (BFH 22.1.20, II R 18/18)
    Quelle: ID 46806038