· Fachbeitrag · Erledigte Verfahren
BFH-Leitsatzentscheidungen
| Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen und Entgelte der Reiseveranstalter für die Überlassung von Hotelzimmern und beweglichen Wirtschaftsgütern. |
Im Einzelnen:
- Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietzinsen; Entgelte der Reiseveranstalter für Überlassung von Hotelzimmern und beweglichen Wirtschaftsgütern (BFH 25.7.19, III R 22/16)
Quelle: ID 46222913